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Maßregelvollzug

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage: "Handhabung und Bewertung des Maßregelvollzugs seit der Novellierung 2016"

Die Fraktion Die Linke will in der Kleinen Anfrage "Handhabung und Bewertung des Maßregelvollzugs seit der Novellierung 2016" wissen, wie die Bundesregierung die Handhabung des Maßregelvollzugs seit dessen Novellierung 2016 bewertet und insbesondere,  ob es seit der Gesetzesänderung zu einer Verkürzung der Verweildauer gekommen ist oder in welchem Umfang es zu nicht von der Klinik befürworteten Entlassungen kam.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass es für eine fundierte Bewertung zu früh ist. Die bisherigen Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung ließen erkennen, dass die Neuregelungen von den Gerichten im Wesentlichen so angewandt werden, wie dies vom Gesetzgeber intendiert war. Die Bundesregierung sehe derzeit keinen Änderungsbedarf.

In der Antwort sind auch Tabellen enthalten, die  unter anderem Daten zu den jährlichen "Abgängen" aus dem Maßregelvollzug enthalten, die das Statistische Bundesamt in der Erhebung "Im psychiatrischen Krankenhaus und in der Entziehungsanstalt aufgrund strafrichterlicher Anordnung Untergebrachte (Maßregelvollzug)" zusammengefasst hat.

Die Antwort ist im Anhang beigefügt.

1904959Maßr_voll_DIELINKE.pdf