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Neuer Leitfaden Selbsthilfeförderung § 20h SGB V veröffentlicht

Fachinfo
Erstellt von Wolfgang Busse

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am Montag, 20. August 2018, den neuen Leitfaden Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V beschlossen.

Neuer Leitfaden Selbsthilfeförderung § 20h SGB V veröffentlicht.

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am Montag, 20. August 2018, den neuen Leitfaden Selbsthilfeförderung beschlossen. Die im Leitfaden zusammengefassten Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes für die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V beschreiben den Rahmen für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf verschiedenen Förderebenen (Bundes-, Landes-und Ortsebene). Sie definieren die Inhalte und Verfahren der Förderung und sollen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis beitragen.

Die Fördergrundsätze treten mit Wirkung zum 1. Januar 2019 in Kraft.

An der Erstellung des Leitfadens waren Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene sowie in beratender Funktion, die Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen (Paritätischer Gesamtverband, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe) beteiligt.

Den neuen Leitfaden findet man (zurzeit noch mit altem Ankündigungstext) im Internet unter:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp

Eine barrierefreie PDF-Version ist dieser Information als Anhang beigefügt.

Leitfaden Selbsthilfeförderung_2018_barrierefrei_final.pdfLeitfaden Selbsthilfeförderung_2018_barrierefrei_final.pdf