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Paritätische Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Rentenleistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes

Stellungnahme
Erstellt von Joachim Rock

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Rentenleistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vorgelegt. Es soll am 22. August im Kabinett behandelt werden und zum Jahresanfang 2019 in Kraft treten.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzgebungsverfahrens sind:
- Einführung einer doppelten Haltelinie bis 2025: Beitragssätze nicht über 20 Prozent, Rentenniveau nicht unter 48 Prozent.
- Verbesserte Zurechnungszeiten für künftige Erwerbsminderungsrentner.
- Erweiterte Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, wenn die Erziehenden mindestens 3 Kinder erzogen haben.
- Entlastung von Geringverdienenden durch Schaffung einer Einstiegszone (bisher: Gleitzone) bis 1.300 Euro.
Der Paritätische hat den Entwurf umfassend kommentiert und in der Ministeriumsanhörung am 1. August vertreten.
Die Stellungnahme ist beigefügt.
Paritaet-2018-Stellungnahme-RLVerbesserungsG.pdfParitaet-2018-Stellungnahme-RLVerbesserungsG.pdf