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Petition gegen ein Austauschverbot von Medikamenten bei Asthma und COPD

Die Deutsche Patientenliga, Mitglied im Forum chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen, bittet um Unterstützung für eine Petition an den Deutschen Bundestag. In der Petition geht es um ein Austauschverbot für Inhalatoren damit sichergestellt wird, dass Patienten stets auch den vom Arzt verordneten Inhalator durch die Apotheke erhalten.

Auf dem Rezept für Medikamente zum Inhalieren muss der Arzt nicht nur den notwendigen Wirkstoff, bzw. eine Kombination und die Dosis bestimmen, sondern auch über den zur Einatmung notwendigen Inhalator (Device) entscheiden. Es gibt viele verschiedene Inhalator-Typen, die zum Teil den gleichen oder einen vergleichbaren Wirkstoff enthalten. Die jeweils erforderliche Inhalationstechnik kann für verschiedene Inhalatoren stark variieren. Nicht jeder Patient kann mit jedem beliebigem Inhalator richtig inhalieren.
Der Apotheker ist jedoch verpflichtet, je nach Krankenkasse, das verschriebene Präparat ohne Rücksicht auf den Inhalator oft auszutauschen, wenn der Wirkstoff übereinstimmt. So erhält man meist den verschriebenen Wirkstoff aber mit einem möglicherweise unbekannten Inhalator.
Deshalb haben die Deutsche Atemwegsliga gemeinsam mit der Deutschen Patientenliga Atemwegserkrankungen e.V. – DPLA und anderen Patientenorganisationen eine Petition beim Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht. In dieser Petition geht es um ein Austauschverbot (Substitutionsverbot). Nur das sichert, dass auch der verordnete Inhalator in der Apotheke ausgegeben wird.
Um dies zu erreichen, bitten wir Sie, unsere Petition mit Ihrer Stimme auf der Internetseite des Deutschen Bundestages bis zum 17.7.2018 zu unterstützen:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_02/_03/Petition_76557.html

Wenn Sie dies das erste Mal tun, müssen Sie sich registrieren. Bitte lassen Sie sich dadurch nicht abhalten. Die Registrierung ist schnell durchgeführt!

Neben der onlinegestützten Registrierung ist auch eine Unterstützung in Papierform möglich. Dazu ist im Anhang eine Zeichnungsliste beigefügt.
Diese muss den Nach- und Vornamen in leserlicher Form sowie die Adresse des Unterstützers und seine Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenliste kann per Post oder Fax eingereicht werden.
Adresse:
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030-227-36053




Zeichnungsliste.pdf