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Regelungen zur Heilmittelversorgung werden ins TSVG aufgenommen

Regelungen zur Verbesserug der Heilmittelversorgung sollen in das laufende Gesetzesvorhaben für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) integriert werden.

Im September hatte das Bundesministerium für Gesundheit Eckpunkte zur Sicherung und Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung veröffentlicht. Nun hat es angekündigt einzelne Punkte hieraus ins TSVG zu integrieren. Ziel sei es, dass die Regelungen zum 1. April 2019 in Kraft treten würden. Folgende Punkte sollen in das laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden:

1) Aufhebung der Bindung der Preisentwicklung an die Grundlohnsumme
2) Perspektivisch die Einführung bundeseinheitlicher Preise (u. a. durch Verhandlungen auf Bundesebene ab 1.1.2020)
3) Gleiche und vereinfachte Zulassungsbedingungen für alle
4) Auftrag an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und den Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. Vereinbarungen zur Blankoverordnung zu treffen. Hierbei würden Ärzte weiterhin das Heilmittel verordnen. Heilmittelerbringer würden über die Wahl der Leistung, die Behandlungsfrequenz- und -dauer entscheiden.

Eckpunktepapier_Heilmittel.pdfEckpunktepapier_Heilmittel.pdfPressemeldung_5.12.18.pdfPressemeldung_5.12.18.pdf