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SGB IX, BAR: Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess veröffentlicht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat die neue Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess veröffentlicht.

In einem intensiven Prozess auf Ebene der BAR haben die Reha-Träger Regelungen erarbeitet und miteinander vereinbart, wie sie die neuen Vorschriften des SGB IX auslegen und umsetzen. Dabei wurden  Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes im Zusammenhang aufgegriffen und das Vorgehen bei einzelnen Elementen des Prozesses wie z.B. der Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und -feststellung oder Teilhabeplanung konkretisiert.

Die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess ist am 01.12.2018 in Kraft getreten und ist im Anhang beigefügt. Sie kann bei der BAR bestellt werden und steht auf deren Homepage als Download zur Verfügung.https://www.bar-frankfurt.de/news/details/artikel/neue-gemeinsame-empfehlung-reha-prozess-veroeffentlicht/

https://www.bar-frankfurt.de/news/details/artikel/neue-gemeinsame-empfehlung-reha-prozess-veroeffentlicht/

https://www.bar-frankfurt.de/publikationen/gemeinsame-empfehlungen/

GEReha-Prozess.RZ5x3.pdf