Zum Hauptinhalt springen

SGBIX und XII-Änderungen, Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf für Änderungen im SGB IX und XII von AWO, Diakonie, DRK und Parität

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Entwurf für Änderungen im SGB IX und SGB XII übermittelt, die im Rahmen des "Gesetzentwurfs zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" erfolgen sollen.

Die geplanten Änderungen betreffen folgende Aspekte:

- die Aufhebung der Befristung der Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie,

- die Einführung eines gesetzlichen Prüfrechtes für die Träger der Sozialhilfe bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen,

- die Einführung einer Rechtsgrundlage zum Austausch von Sozialdaten zwischen den Trägern der Eingliederungs-/Sozialhilfe und der Heimaufsicht,

- die Klarstellung, dass Leistungserbringer zur Mitwirkung bei Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen verpflichtet sind sowie

- die Erweiterung des Straftatenkataloges im SGB XII und SGB IX um Straftaten bei sexueller Belästigung und Straftaten aus Gruppen (§§ 184i und 184j StGB).

Der Gesetzentwurf soll bereits am 5. September 2018 vom Bundeskabinett verabschiedet werden und zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutsches Rotes Kreuz und der Diakonie Deutschland eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst. Darin wird das Schließen der Regelungslücken zu den Straftatbeständen der §§ 184i, j sowie 201a Absatz 3 StGB im erweiterten Führungszeugnis begrüßt, das künftig in Einrichtungen der Behindertenhilfe vorzulegen ist. Die mit dem vorliegenden Referentenentwurf im SGB IX und SGB XII eingeführten Prüfrechte und Rechte des Datenaustausches lehnen die hier kooperierenden Verbände jedoch ab.

Zudem setzen sie sich dafür ein, den vorliegenden Gesetzentwurf dafür zu nutzen, zeitnah die von der BMAS Arbeitsgruppe Personenzentrierung identifizierten Änderungsbedarfe zur personenzentrierten Leistungserbringung in bisherigen stationären Einrichtungen im Leistungsrecht der Eingliederungshilfe umzusetzen.

Der Entwurf für die geplanten Änderungen im SGB IX und XII und die Stellungnahme sind im Anhang beigefügt.

2018-7-24-SGB_IX_XII_SN.pdfAnlage_Änderungen SGB IX und SGB XII.pdf