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Sonder-/Förderschulbesuch aufgrund mangelnder deutscher Sprachkenntnisse und das Recht auf Bildung

In NRW hat ein junger Mann, dessen Eltern ursprünglich aus Serbien geflohen waren und Angehörige der Minderheit der Roma sind, das Land NRW auf Schadensersatz wegen vorenthaltener Bildung verklagt und Recht bekommen. Als der Junge eingeschult wurde, sprach er kein deutsch, sondern romanes. Der Fall von Nenad Mihailovic scheint ein Paradebeispiel für eine verfehlte "Sonderförderung" zu sein und gibt Anlass zu weiteren Überprüfungen. Immer wieder berichten auch Mitgliedsorganisationen des Paritätischen, insbesondere Migrantenselbstorganisationen, dass Kinder und Jugendliche wegen noch fehlender deutscher Sprachkenntnisse auf die Sonderschule geschickt werden.

Im Juli 2018 verurteilte das Landgericht Köln das Land NRW zur Zahlung von Schadensersatz, weil Nenad Mihailovic zu Unrecht von Sonderpädagogen als geistig behindert eingestuft und in einer Kölner Sonderschule für Geistige Entwicklung um sein Recht auf Bildung gebracht worden ist. Laut Urteil hat das Land seine Amtspflichten verletzt, weil es den Förderbedarf nicht regelmäßig überprüft hatte.

In dem Urteil mit dem Aktenzeichen 5 O 182/16 heißt es: "Schon beim Wechsel in die fünfte Klasse habe man dem Kläger bereits ganz deutlich anmerken können, dass er keine geistige Behinderung hatte. Zu einer Überprüfung hätte erst recht Anlass bestanden, nachdem der Kläger im Alter von 12 Jahren erstmals von sich aus den Wunsch nach einem Schulwechsel geäußert habe." Der Kläger machten einen Verdienstausfallschaden von 57.585,48 € netto gelten. Denn bei regelrechter Beschulung hätte der Kläger mit spätestens 16 Jahren den Realschulabschluss erworben und im Anschluss daran eine Ausbildung begonnen, bei der er im ersten Lehrjahr 550,-- €, im zweiten Lehrjahr 600,-- € und im dritten Lehrjahr 680,-- €, jeweils brutto, verdient hätte. Danach hätte er eine Berufstätigkeit aufnehmen könne, die ihm als Einsteiger pro Jahr zumindest 30.000,-- €, monatlich also 2.500,-- € brutto, gebracht hätte, nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 1.657,05 €, die der Kläger für die Dauer von zwei Jahren geltend macht.

Der Fall von Nenad Mihailovic wurde im Rahmen der WDR-Dokumentationhttps://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/ein-schueler-verklagt-den-staat-100.html"Ein Schüler verklagt den Staat - Nenad und das Recht auf Bildung" aufgearbeitet und gibt Anlass zu Forderungen nach weiteren Überprüfungen, wie ein MIGAZIN-Artikel von Dr. Brigitte Schumann zeigt. Der Film bestätige den Kölner Elternverein mittendrin e.V. in seiner Befürchtung, dass Nenad eben kein Einzelfall sei. In einer Pressemitteilung vom November 2018 habe der Verein von Schulministerin Yvonne Gebauer abermals eine Überprüfung der Sonderschule Geistige Entwicklung durch eine unabhängige Kommission gefordert. Dazu habe sich die Ministerin bis heute nicht geäußert.

Es bleibt abzuwarten, ob der Fall Nenad weitere Fälle und Konsequenzen für das sonderpädagogische Fördersystem nach sich ziehen wird.