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Soziotherapie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Am 25.11.2015 hat die Anhörung zur Änderung der Soziotherapie-Richtlinie beim Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) stattgefunden.

Inhaltlich ging es um die Möglichkeit der Verordnung von Soziotherapie durch die Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagement. Wesentlicher Knackpunkt war die Berücksichtigung zuvor getätigter vertragsärztlicher Therapieeinheiten bei der Verordnung durch den Krankenhausarzt und die Berücksichtigung der Therapieeinheiten durch den weiterbehandelnden Arzt, die im Rahmen des Entlassmanagement verordnet werden. Der Paritätische hat die Gelegenheit genutzt und nochmals darauf hingewiesen, dass die Systematik der 7-Tageverordnung der Behandlungspflege nicht auf die Soziotherapie übertragbar ist. Ferner wird die Anrechnung von bereits getätigten Verordnungen zur Verhinderung von Soziotherapie im Rahmen des Entlassmanagement führen, weil dies mit erheblichem Aufwand für Ärzte und Krankenkassen verbunden sein wird. Des Weiteren wurde die Vermittlung  zum Facharzt und die damit verbundene Wartezeit für die Fortsetzung der Maßnahmen beraten.  

Die Richtlinie wurde am 17.12.2015 beschlossen und wird in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht. Die Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.