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Stellungnahme des Paritätischen zum Teilhabechancengesetz

Stellungnahme
Erstellt von Simone Behrendt

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Einladung zur Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Teilhabechancengesetz (Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt, 10 SGB II-ÄndG) erhalten. Die Anhörung findet am 05.11.2018 statt.

Der Paritätische unterstützt im Grundsatz die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Schaffung neuer Teilhabechancen für langzeitarbeitslose Menschen. Die Jobcenter erhalten damit die Möglichkeit, öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für ansonsten von Erwerbsarbeit ausgeschlossene Personengruppen zu fördern und ihnen nicht nur kurzfristig, sondern für längere Zeit eine Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Für langzeitarbeitslose Menschen und ihre Familienangehörigen ergeben sich damit neue Chancen, ihren Lebensunterhalt (zumindest zu einem großen Anteil) durch eigene Erwerbsarbeit zu finanzieren, mehr gesellschaftliche Teilhabe zu erfahren und bessere Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Nach jahrelangen Experimenten mit zeitlich befristeten Modellprogrammen des Bundes und der Länder ist die Zeit überfällig, um auf Bundesebene die gesetzlichen und finanziellen Grundlagen zum Aufbau entsprechender Arbeitsplätze zu schaffen. Der Gesetzentwurf ist allerdings gerade im Hinblick auf die neue Förderung zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gem. § 16 i SGB II-E noch zu wenig konsistent und in Teilen sogar zu widersprüchlich, um optimale Wirkungen in der Förderpraxis entfalten zu können. Das betrifft vor allem das Verhältnis zwischen der äußerst eng gefassten Zielgruppe arbeitsmarktfernster Personen, der Absicht sie bei allen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarkts unterzubringen und den eingeschränkten Fördermöglichkeiten. Die Förderung muss freiwillig gehalten werden, um dem Teilhabegedanken des Gesetzentwurfs Rechnung zu tragen. Das Instrument zur „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ gem. § 16 e SGB II-E bringt gegenüber der Vorgängerregelung keine Verbesserungen für die berufliche Eingliederung Langzeitarbeitsloser, sondern eher Nachteile. Der Paritätische spricht sich daher dafür aus, im Gesetzgebungsverfahren bei beiden Instrumenten noch wesentliche Korrekturen vorzunehmen.

Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes ist als Anlage beigefügt.


StN_Teilhabechancengesetz_Paritaet.pdf