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Stiftung Anerkennung und Hilfe

Verlängerung der Anmeldefrist für Unterstützung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 31.12.2020

Kinder und Jugendliche, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden, können seit 2017 Unterstützung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe erfahren. Die Stiftung wird von Bund, Länder und Kirchen gemeinsam getragen.

Die Anmeldefrist wurde um ein Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 31. Dezember 2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.

Da es sich bei den Betroffenen zum Teil um Menschen mit kognitiven Einschränkungen handelt, die auch heute noch in Einrichtungen leben und sich kaum über allgemein zugängliche Quellen wie das Internet, Zeitungen oder Zeitschriften informieren können, sind die Möglichkeiten der Stiftung begrenzt, Betroffene direkt zu erreichen. Bitte unterstützen Sie deshalb die Verbreitung der Information.

Weitere Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe können dem anliegendem Schreiben und der Website der Stiftung entnommen werden: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

Informationsschreiben zur Stiftung Anerkennung und Hilfe für Multiplikatoren.pdf