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UN-BRK 2. Staatenprüfung

Das Verbändebündnis bestehend aus dem Deutschen Behindertenrat, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und der LIGA Selbstvertretung hat den Kurzbericht (Update) und Vorschläge für Fragen für die 2. Staatenprüfung Deutschlands vorgelegt.

Die zweite Staatenprüfung für Deutschland wird in den nächsten drei Jahren stattfinden. Für die Prüfung ist der BRK-Ausschuss der Vereinten Nationen, der dem Menschenrechtskommissar unterstellt ist, zuständig. Hierfür hat ein  Verbändebündnis bestehend aus dem Deutschen Behindertenrat, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und der LIGA Selbstvertretung Ende Juni

-  den Kurzbericht (Update) zur 2. Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention und

- die  Vorschläge für Fragen des Fachausschusses zur UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der 2. Staatenprüfung Deutschlands vorgelegt.

Der Bericht und die Vorschläge für Fragen umfassen u.a. Ausführungen zu folgenden Themen: Nichtdiskriminierung,  Frauen, Kinder, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit , Recht auf Leben, Wohnen und unabhängige Lebensführung, Bildung und Gesundheit.

Die Dokumente wurden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den behindertenpolitischen Sprecher/-innen der Fraktionen und dem Bundesbehindertenbeauftragten übermittelt. Sie sind im Anhang beigefügt.

2018_UN-BRK_Fragen-Verb_Buendnis.pdf201806_UN-BRK-Verbaende.pdf00108029D1529567572.pdf