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Veröffentlichung der Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär (QDVS) erfolgt

Die Dokumente der Vereinbarung stehen auf der Homepage des Qualitätsausschuss Pflege zum Download bereit.

Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär (QDVS) einschließlich der zugehörigen acht Anlagen ist gemäß Beschluss des Qualitätsausschusses Pflege vom 21.05.2019 auf der Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege im Downloadbereich veröffentlicht worden.

https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/

Die QDVS war Gegenstand im erweiterten Qualitätsausschuss, weil sich Kostenträger und Leistungserbringer nicht auf eine Bewertungssystematik einigen konnten. Die Leistungserbringer haben sich damit durchgesetzt, dass ausschließlich die Projektergebnisse Anwendung finden und somit die aus dem Abschlussbericht bekannte ursprüngliche Bewertung (QDVS Anlage 7).

Besondere Aufmerksamkeit sollte Anlage 4 finden. Dort sind die Angaben der Einrichtungen geregelt, die nicht Gegenstand der Indikatorenprüfung oder der MDK-Prüfung sind, darunter finden sich auch Angaben zum Personal (Punkt 9). Die Informationen sollen dazu dienen, den potenziellen Nutzerinnen und Nutzern einen genaueren Einblick in die Angebote und Strukturen der Einrichtung zur Verfügung zu stellen. In gewisser Hinsicht sind die Angaben fakultativ: Die Daten werden von den Pflegeeinrichtungen eigenverantwortlich der Daten Clearing Stelle bereitgestellt, erstmalig zum Zeitpunkt der ersten Übermittlung der Indikatorendaten. Es findet keine Überprüfung dieser Informationen statt. Fehlende Informationen werden automatisch mit dem Kürzel „k. A.“ versehen" (vgl. Anlage 4, S. 1).

Darüber hinaus ist in der Vereinbarung die Möglichkeit der Kommentierung seitens der Pflegeeinrichtung festgehalten. In Anlage 3 ist festgehalten, dass die Einrichtungen innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf des Auswertungszeitraumes die Möglichkeit zur Kommentierung der Indikatorenergebnisse haben. Auch die Ergebnisse der externen Prüfung können kommentiert werden (Anlage 8). Sofern sich die Einrichtung äußert, wird der Kommentar in der Qualitätsdarstellung veröffentlicht. Kommentare dürfen keine unsachlichen und verunglimpfenden Inhalte enthalten.