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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Ausnahmen vom Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion die Linke, dass Menschen mit Behinderung in Deutschland "selbstverständlich das aktive und passive Wahlrecht, also das Recht zu wählen und bei Wahlen zu kandidieren" haben. Sie führt allerdings auch aus, dass nach ihrer langjährigen Auffassung die gesetzlich festgeschriebenen Ausnahmen vom Wahlrecht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stünden. Aus der Antwort geht weiterhin hervor, dass die Verbände behinderter Menschen und auch das Deutsche Institut für Menschenrechte diese Wahlrechtsausschlüsse für nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention halten und bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Streichung forderten.

Da es jedoch nach Auffassung der Bundesregierung bisher wenig belastbare Fakten gäbe, habe die  Bundesregierung beschlossen, eine Studie in Auftrag zu geben, in der die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts untersucht und Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Partizipation von Behinderten entwickelt werden. Die Ergebnisse der Studie werden Anfang 2016 erwartet.

Die Antwort der Bundesregierung ist im Anhang beigefügt.

1805933.pdf