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Zur zweiten Bundestagsanhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) liegt eine Stellungnahme der BAGFW vor

Die Stellungnahme bezieht sich auf die Änderungsanträge, die nicht Teil der ersten Bundestagsanhörung waren.

In der Stellungnahme sind u. a. die folgenden Positionen der Freien Wohlfahrtspflege zu finden:

Es wird begrüßt, dass
- geplant ist die Genehmigungsverfahren für Heilmittel zu entbürokratisieren.
- die Länder ein Antragsrecht bei den Beratungen des G-BAs zur Bedarfsplanung, zur Qualitätssicherung und zur Krankenhausplanung erhalten sollen.
- die Integration digitaler Anwendungen in strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) vorgesehen ist.
- Schwangeren eine Liste bereit gestellt werden soll, in der sie nach Hebammen bzw. Entbindungspflegern in ihrer Region suchen können.

Folgende Regelungen werden kritisiert:
- Die Pläne, die kassenindividuelle Förderung im Bereich der Selbsthilfe abzuschaffen. Dies gefährdet bestehende Strukturen.
- Dass der Anspruch auf Einsatz sicherer Instrumente zum Schutz vor Nadelstichverletzungen nur für bestimmte Diagnosen gewährt werden soll.
- Die geplanten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nicht nur für freiberufliche, sondern auch für in Krankenhäusern angestellte Hebammen und Entbindungspfleger gelten sollten.

Die Verbände mahnen einen ergänzenden Änderungsbedarf hinsichtlich der folgenden Punkte an:
- Eine gesetzliche Klarstellung, die ermöglicht, dass Pflegeeinrichtungen kein Präqualifizierungserfordernis mehr erbringen müssen.
- Es bedarf einer Rechtsgrundlage für die Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und die Finanzierung dieser Strukturen.
- Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sollten bei der Erstellung und Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie beteiligt werden.

2019-02-07 Stellungnahme Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG.pdf2019-02-07 Stellungnahme Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG.pdf