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Eingliederungshilfe, Gesamtplanung

Neues Gesamtplandokument für die Individuelle Bedarfsermittlung für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz.

Seit dem 01.01.2020 ist ein neues Gesamtplandokument für die Individuelle Bedarfsermittlung für Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz anzuwenden. Dazu gehören eine Handreichung, die Beschreibung zum Verfahren im Gesamtplanprozess, Merkblätter zum Datenschutz auch in leichter Sprache. Bei Weiterbewilligungen kann vorerst, laut Sozialministerium, auch der bisherige Teilhabeplan verwendet werden. Allerdings müssen bis 31.12.2022 für alle leistungsberechtigten Personen die Bedarfe der Eingliederungshilfe nach dem vorliegenden Instrument ermittelt sein. Auch in 2020 sollen von der Kommunalakademie Schulungen zum Bedarfsermittlungsinstrument angeboten werden.

Die umfangreichen Unterlagen werden in Kürze auf unserer Homepage zum BTHG unter folgendem Link eingestellt: https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/bundesteilhabegesetz/teilhabeplangesamtplanbedarfsfeststellung/