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Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gemäß § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V beauftragt, einen Rahmenvertrag über das Entlassmanagement zu schließen. Die Vertragspartner haben sich nach umfangreichen Verhandlungen auf einen Rahmenvertrag Entlassmanagement verständigt, der zum 01.10.2017 in Kraft tritt.

Bestandteil des Entlassmanagements ist nach Prüfung des Erfordernisses z.B. die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie oder die Feststellung der  Arbeitsunfähigkeit durch Krankenhausärzte.

Ihre Aufmerksamkeit möchten wir auf § 7 Information und Beratung des Patienten lenken. Hier wird u.a. festgelegt, dass

- das Krankenhaus den Patienten (rechtliche Betreuer/-innen, Personensorgeberechtigte) vor dem Assessment gemäß § 3 schriftlich  über Inhalte und Ziele des Entlassmanagements  informiert und die schriftliche Einwilligung für die Durchführung des Entlassmanagements einholt.

- das Krankenhaus den Patienten über die seinem Krankheitsbild entsprechenden Versorgungsmöglichkeiten und -strukturen für die Anschlussversorgung informiert, wenn die Notwendigkeit einer Anschlussversorgung besteht.  

- das Krankenhaus dem Patienten die notwendigen Antragsunterlagen zur Anschlussversorgung zur Verfügung stellt und den Patienten bei der Antragstellung und ggfls. der Weiterleitung an die Krankenkasse bzw. Pflegekasse unterstützt.

- der Patient bei notwendiger Medikation einen Medikationsplan erhält, dieser ersetzt nicht die im Rahmen des Entlassmanagements gemäß Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses notwendige Information des weiterbehandelnden Arztes.

Dabei ist dem Recht auf freie Arztwahl und dem Wunsch- und Wahlrecht gem. SGB IX und XI Rechnung zu tragen.

Der Rahmenvertrag und weitere Informationen können auf der Homepage des GKV-Spitzenverband eingesehen werden.

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/entlassmanagement/entlassmanagement.jsp