ESF-Bundesprogramm rückenwind+ 5. Aufruf
Vom 16.07.2018 bis 21.09.2018 läuft das 5. Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“ (rückenwind+).
- Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ideen zur integrierten und nachhaltigen Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft vorstellen und damit einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in sozialen Arbeitsfeldern liefern.
- Interessant sind in diesem Kontext auch Ansätze der Personal- und Organisationsentwicklung, welche aufzeigen, wie die Herausforderungen einer ‚Arbeitswelt 4.0 vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung‘ in sozialwirtschaftlichen Arbeitsfeldern gestaltet werden können.
- Für eine Projektförderung bewerben können sich freigemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind.
Der Aufruf steht unter Vorbehalt der abschließenden Zurverfügungstellung der Mittel durch die Europäische Kommission.
Für den 5. Aufruf ist folgender Zeitplan vorgesehen:
16.07.2018 | Freischaltung des Interessenbekundungsformulars in ZUWES |
21.09.2018 (23:59 Uhr) | Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung in ZUWES |
51. KW | Information der Träger der positiv votierten Projekte per Mail |
01.04.2019 | Frühester Projektstart |
01.07.2019 | Spätestmöglicher Projektstart (bei 36 Monaten Förderlaufzeit) |
30.06.2022 | Spätestes Projektende |
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bagfw-esf.de
Die Interessenbekundung ist nur über das System Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds (ZUWES) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) möglich [www.zuwes.de].
Es wird empfohlen vor der Interessenbekundung Kontakt zum Vertreter des Paritätischen Gesamtverband e. V. in der Programmsteuerungsgruppe, Tilo Liewald (bildung@paritaet.org), aufzunehmen.