Zum Hauptinhalt springen

Aufruf zum ESF-Programm Akti(F) ist gestartet

Fachinfo
Erstellt von Sarah Maria Fuchs

Der Aufruf zum neuen ESF-Programm "Akti(F)" startete am 23.8.2019. Interessenbekundungen können online bis zum 7. Oktober 2019 (15:00 Uhr) unter www.zuwes.de eingereicht werden.

Das Akti(F)-Programm zielt darauf ab, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe für Familien, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, d. h. Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Diese können mit einem Fördervolumen von 0,5 bis zu 2,5 Millionen Euro bis Ende 2022 gefördert werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Bildung von Kooperationsverbünden mit den Kommunen.

Voraussichtlicher Zeitplan im Überblick:

    • 23. August 2019: Veröffentlichung der Förderrichtlinie, Start des Interessenbekundungsverfahrens und Einreichung von elektronischen Interessenbekundungen bis 7. Oktober 2019 (15:00 Uhr). Die schriftlichen Interessenbekundungen einschließlich Begleitschreiben der Kommune müssen bis zum 14. Oktober 2019 postalisch beim BMAS eingereicht werden.
    • Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2019: Begutachtung und Auswahl der eingereichten Interessenbekundungen unter Einbindung der Länder sowie Information der Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren
    • Mitte Dezember 2019 bis Mitte Januar 2020: Informationsveranstaltung für ausgewählte Projektträger und anschließende Antragstellung (4 Wochen)
    • Ab Anfang Januar 2020: Antragsprüfung und Bewilligung eines Vorzeitigen Maßnahmebeginns (VzM) bzw. Zuwendungsbescheids durch die Bewilligungsbehörde
    • Ab 1. Februar 2020: Start der ersten Akti(F)-Projekte


Weiteres zum Aufruf finden Sie unter:
https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2019/2019_08_23_aufruf_aktif.html