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Freigabe von HIV-Selbsttests geplant

Mit einer Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung soll die Abgabe von HIV-Selbsttests (auch: HIV-Heimtests) an Patientinnen und Patienten erlaubt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht. Bislang dürfen diese Tests in Deutschland nur an Ärztinnen und Ärzte, medizinische Laboratorien und bestimmte weitere Einrichtungen, Behörden und Unternehmen abgegeben werden.

Die Qualität und Handhabung habe sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, heißt es in dem Entwurf des BMG. Mit der geplanten Freigabe könnten Infektionen künftig früher erkannt und behandelt werden und dadurch die Weiterübertragung von Infektionen verhindert werden.

Zurzeit leben in Deutschland nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts rund 12.700 Menschen unwissentlich mit HIV. Von den 3.700 HIV-Diagnosen im Jahr 2016 erfolgten 1.100 erst, als bereits eine Aids-Erkrankung oder ein schwerer Immundefekt aufgetreten war. Die HIV-Selbsttests bieten die Chance, den Ausbruch einer Aids-Erkrankung zu verhindern. Je früher HIV behandelt wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit ein fast normales Leben zu führen.

Die WHO empfiehlt seit 2016 den Einsatz von HIV-Selbsttests, um die Diagnoseraten weltweit zu steigern. In Österreich, den USA, Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern kommen HIV-Selbsttests bereits zur Anwendung.

Der Referentenentwurf zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung ist als pdf-Datei angefügt:
HIV-Selbsttest-Aenderung_MPAV.pdfHIV-Selbsttest-Aenderung_MPAV.pdf

Weiterführende Informationen zum HIV-Selbsttest bietet die Deutsche Aidshilfe:

https://www.aidshilfe.de/hiv-selbsttest