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Frühförderung_Verbandsklage

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern hat eine Verbandsklage gegen den Bezirk Oberfranken gewonnen.

Das Sozialgericht Nürnberg verurteilte den Bezirk in einer mündlichen Verhandlung am 20. Juli 2017 dazu, die Frühförderung für ein kleines Mädchen nachträglich in dem Maße zu finanzieren, wie es von der Lebenshilfe aus fachlichen Gründen seit dreieinhalb Jahren gefordert wird.

Streitig war, ob und in welchem Umfang neben dem Kindergartenbesuch die heilpädagogische Frühförderung notwendig ist. Die Verbandsklage wurde u.a. damit begründet, dass
individuelle Frühförderung, zu der auch die intensive Beratung und Anleitung der Eltern gehört,  nicht einfach durch integrative Gruppenarbeit im Kindergarten ersetzt werden kann.

Weitere Informationen können der anliegenden Pressemeldung des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern entnommen werden.


PM_Fruefoerderung_lhlvbayern.pdf