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G-BA Psychotherapie-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Richtlinie, die die Durchführung einer Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, um zusätzliche Regelungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung ergänzt.

Menschen mit Intelligenzminderungen, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, können zukünftig für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie auch zusätzliche Zeiteinheiten zulasten der Krankenkassen erhalten. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten, Bezugspersonen in die ambulante Psychotherapie dieser Patientengruppe einzubeziehen, erweitert worden.

Die Pressemeldung des G-BA vom 18.10.2018 ist im Anhang beigefügt. Der Beschuss und die tragenden Gründe zu Psychotherapie-Richtlinie können unter folgenden Link eingesehen werden. https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3528/


35_2018-10-18-Psychotherapie_geist_Beh.pdf