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Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung nach § 37 Abs. 1 SGB IX (Qualitätssicherung, Zertifizierung) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Die o.g. Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) trat am 01.Dezember 2018 in Kraft. Sie ersetzt die alte Empfehlung vom Jahr 2003.

Die aktualisierte Empfehlung berücksichtigt die Änderungen des SGB IX im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und konkretisiert und berücksichtigt den aktuellen Stand der fachlichen Diskussion im Bereich der externen und internen Qualitätsverfahren in der Rehabilitation.

Die Qualitätsverfahren gelten sowohl für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe. Desweiteren wurden Konkretisierungen, z. B. in Bezug auf die "Ergebnisqualität" vorgenommen.

  • Im Kapitel 1 sind die Grundsätze sowohl der externen als auch der internen Qualitätssicherung beschrieben.
  • In Kapitel 2 und 3 werden Merkmale und Verfahren der externen Qualitätssicherung dargestellt.
  • Das Kapitel 4 beinhaltet die Schlussbestimmung, u. a. die Evaluation und Weiterentwicklung des Verfahrens und Verpflichtung zum Datenschutz.

Hinweis: der Paritätische Gesamtverband ist durch die BAR anerkannte "herausgebende Stelle" für das interne Qualitätsmanagement in der stationären Rehabilitation gem. § 37 Abs. 3 SGB IX.

Mit dem Paritätischen Qualitäts-Siegel Reha steht ein niedrigschwelliges und attraktives Verfahren den Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation zur Verfügung.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter:

https://www.der-paritaetische.de/service/das-paritaetische-qualitaetssystem-pq-sysr/zertifizierung-und-anerkennung-pq-sysr/

Den Text der gemeinsamen Empfehlung gem. § 37 Abs. 1 SGB IX finden Sie im Anhang.

GE-Quali-§37Abs.1SGB IX-1-12-2018.pdfGE-Quali-§37Abs.1SGB IX-1-12-2018.pdf