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Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitation der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG)

Das Bundesamt für Justiz hat Informationen zur strafrechtlichen Rehabilitation verurteilter Personen nach StrRehaHomG in einem Informationsflyer zusammengestellt. Die enthaltenen Informationen um den Betroffenen den Strafmakel zu nehmen, mit dem sie bisher wegen einer Verurteilung leben mussten. Das Gesetz ist seit 22 Juli 2017 in Kraft und hebt strafrechtliche Urteile auf, regelt die Beantragung einer Rehabilitierungsbescheinigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, die Entschädigung für eine Verurteilung und ggf. für eine Freiheitsentziehung und die Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister (BZR).

Das Bundesamt für Justiz hat Informationen zur strafrechtlichen Rehabilitation verurteilter Personen nach StrRehaHomG in einem Informationsflyer zusammengestellt. Das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen und die daraus resultierende Strafverfolgung sind nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig. Ziel des Gesetzes ist es daher, den Betroffenen den Strafmakel zu nehmen, mit dem sie bisher wegen einer Verurteilung leben mussten.

Das Gesetz ist seit 22 Juli 2017 in Kraft und

-\thebt strafrechtliche Urteile auf,

-\tregelt die Beantragung einer Rehabilitierungsbescheinigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft,

-\tregelt die Entschädigung für eine Verurteilung und ggf. für eine Freiheitsentziehung,

-\tregelt die Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister (BZR).

Das Bundesamt für Justiz regelt die Auszahlung der Entschädigung und ist beauftragt das Gesetz einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mit dem Informationsflyer „Rehabilitation nach dem StrRehaHomG“ soll die breite Öffentlichkeit informiert werden

Dieser steht auf der Seite des Bundesjustizamtes unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Rehabilitierung/Service/Infomaterial/Infomaterial_node.html zum Download zur Verfügung.

Für eine eventuelle Bestellung des Informationsflyers in gedruckter Form kann Kontakt aufgenommen werden:

Bundesamt für Justiz
Referat III 6
Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn
Postanschrift: 53094 Bonn

Telefon: +49 228 99 410-40
Telefax: +49 228 99 410-5050

E-Mail: rehabilitierung(at)bfj.bund.de