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Antwort der Bundesregierung: Umsetzung des Präventionsgesetzes

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes, die noch vor der Bundestagswahl gestellt wurde, liegt inzwischen vor.

Darin werden die Ausgaben der verschiedenen Versicherungsträger - gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung - für Prävention und Gesundheitsförderung seit 2014 abgefragt. Krankenkassen müssen seit 2016 pro gesetzlich Versicherten sieben Euro ausgeben, um gesundheitliche Prävention in den Lebenswelten, d.h. Kindertagesstätten, Schulen, Stadtteilen oder Betrieben, zu fördern. 2015 lag der Betrag bei 3,17 Euro.

Weitere Fragen zielen auf die Aufgaben und Ziele der gesetzlich verankerten Präventionsstrategie ab, die seit 2016 von der neu eingerichteten Nationalen Präventionskonferenz umgesetzt wird. Die Umsetzung der sehr allgemein gehaltenen Rahmenempfehlungen, die sowohl für die Bundes- als auch für die Länderebene formuliert wurden, werden dabei ebenso kritisch hinterfragt, wie die neuen Aufgaben und Ausgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Der Antwort ist eine Übersicht zu entnehmen, aus der hervorgeht, in welchen Bundesländern (insgesamt acht) sich die Partner der Landesrahmenvereinbarungen auf die Einrichtung von Steuerungsgruppen, Konferenzen oder vergleichbaren Gremien verständigt haben.

Der Antwort der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die Umsetzung des Präventionsgesetzes bisher nur schleppend erfolgt und die mit dem Gesetz vorgeschriebenen kassenübergreifenden Leistungen und Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht verwirklicht werden. Der Bundesgesundheitsminister hat zwischenzeitlich sogar die Schirmherrschaft für Präventionsprojekte einzelner Krankenkassen übernommen („fit4future“, „Die Rakuns“). Eine Abkehr von der Durchführung einzelner, zeitlich befristeter Krankenkassenprojekte ist somit bislang nicht erkennbar. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Lebenswelt-Ansatzes, der mit dem Gesetz gestärkt werden sollte, wäre dies jedoch dringend erforderlich. Zudem erfolgt auch keine ausreichende Abstimmung der weiteren involvierten Bundesministerien (z.B. BMAS, BMFSJF) bei der Ausgestaltung des Präventionsgesetzes, wie aus der Antwort der Bundesregierung ebenfalls hervorgeht.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen „Umsetzung des Präventionsgesetzes“ finden Sie hier:
Antwort KA PrävG 18_13612.pdf