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Berichterstattung SGB IX

BMAS hat wissenschaftlicher Beirat für die Begelitung der Erstellung des Teilhabeberichts einberufen.

Die Bundesregierung erstellt unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) alle vier Jahre einen Bericht über die Lage von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland. Damit wird die im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (§ 88 SGB IX) und Artikel 31 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgelegte Berichtspflicht erfüllt. Für die Umsetzung hat der Bundesminister Hubertus Heil den wissenschaftlichen Beirat für den Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen einberufen.

In den Wissenschaftlichen Beirat des Dritten Teilhabeberichts wurden zehn Vertreterinnen und Vertreter verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen berufen, drei von ihnen sind auf Vorschlag des Deutschen Behindertenrats ernannt worden, Den Vorsitz des Beirates übernimmt Prof. Dr. Elisabeth Wacker, Technische Universität München (Vorsitz). Weitere Mitglieder sind:

- Dr. Heinz Willi Bach, Hochschule der BA

- Prof. Dr. Iris Beck, Universität Hamburg

- Prof. Dr. Martina Brandt, Technische Universität Dortmund

- Prof. Dr. Hans Förstl, Technische Universität München

- Prof. Dr. Swantje Köbsell, Alice-Salomon-Hochschule Berlin

- Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen

- Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht

- Prof. Dr. Mathilde Niehaus, Universität zu Köln

- Dr. Volker Sieger, Bundesfachstelle Barrierefreiheit

(Quelle: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2019/wissenschaftlicher-beirat-einberufen.html)