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BTHG: Hilfebedarfsermittlung, Vorstudie Berlin

Das Land Berlin hat eine Studie an Prof. Dr. Iris Beck, Universität Hamburg, zur Voruntersuchung als Entscheidungsgrundlage zur Entwicklung eines Instrumentes zur Ermittlung des Bedarfes im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Auftrag gegeben, deren Abschlussbericht veröffentlicht wurde. Ziel und Auftrag der Vorstudie war es, mittels eines Kriterienkatalogs die in Berlin und bundesweit eingesetzten Instrumente zur Bedarfsermittlung mit Blick auf die Anforderungen des SGB IX n.F. zu prüfen. Im Ergebnis sollten Empfehlungen zur Entwicklung eines Instrumentes für Berlin abgegeben werden.

Die Empfehlungen der Autoren beziehen sich u.a. auf die Personenzentrierung, die  Anwendung der ICF, ein gemeinsames Instrument, die Planung der Leistungen, die Wirksamkeit, ein Instrument zur Bedarfsermittlung für Berlin, die  Koordinierung von Leistungen, den Sicherstellungsauftrag, die Organisation und Fachlichkeit und das weitere Vorgehen für Berlin.

Insbesondere wurde festgestellt, dass "....der Wunsch besteht, bei dem weiteren Verfahren der Entwicklung eines Instrumentes zur Bedarfsermittlung und des zugehörigen Verfahrens beteiligt zu werden. Die Beteiligung der Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderungen sowie der Leistungsanbieter ist bereits in der Vorstudie angelegt und soll auch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase fortgesetzt werden, um auf diese Weise die Expertise aller beteiligten Akteure einzubinden. Zudem ist die Beteiligung insbesondere der Menschen mit Behinderungen in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Zudem wurde betont, dass es für notwendig erachtet wird, das neue Instrument und das zugehörige Verfahren zu erproben."

Der Abschlussbericht der Voruntersuchung ist im Anhang beigefügt.

SENIAS Vorstudie-Abschlussbericht Hilfebedarfsermittlung.pdf