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BTHG, rehapro

Der 5. Newsletter des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ enthält Informationen zum zweiten Förderaufruf .

Demnach sollen

- das  Antragsverfahren hinsichtlich der Projektskizze vereinfacht werden.

- der bereits in der Förderrichtlinie angelegte Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ im zweiten Förderaufruf stärker betont werden.

- der zweite Förderaufruf den zusätzlichen Erkenntnisgewinn besonders hervorheben, damit die Modellprojekte stärker auf überprüfbare Ziele und Ergebnisse hin ausgerichtet werden.

Die inhaltliche Ausrichtung und die organisatorischen Rahmenbedingungen für den zweiten Förderaufruf sollen sich jedoch nicht grundsätzlich ändern.  Die Veröffentlichung des zweiten Förderaufrufs soll im Herbst 2019 erfolgen.

Der Newsletter ist im Anhang beigefügt.

Newsletter_rehapro vom 30.08.2019.pdf