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Häusliche Krankenpflege-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie konkretisiert und näher bestimmt, in welchen Fällen behinderte Menschen in Pflegeheimen oder Werkstätten (Einrichtungen nach § 43 SGB XI) künftig Anspruch auf Behandlungspflege haben.

Hierzu wird in einer Pressemeldung des G-BA erläutert:

"Für diese Personengruppe ist Behandlungspflege dann verordnungsfähig, wenn – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt – eine ständige Überwachung und Versorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erforderlich ist (§ 37 Absatz 2 Satz 8 SGB V). Hierzu kann zum Beispiel die Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes oder die spezielle Krankenbeobachtung gehören, wenn aufgrund der Erkrankung eine sofortige behandlungspflegerische Interventionsbereitschaft zu unvorhersehbaren Zeiten bei lebensbedrohlichen Situationen erforderlich ist.

Die medizinische Behandlungspflege grenzt sich deutlich von den „einfachsten und weitergehenden Maßnahmen der Behandlungspflege“ wie zum Beispiel regelmäßigen Medikamentengaben oder Blutzuckermessungen ab, die die Einrichtungen regelmäßig mit ihrem eigenen Pflegepersonal selbst leisten müssen. Für Versicherte, bei denen der Bedarf an medizinischer Behandlungspflege keine ständige Überwachung und Versorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfordert, ist eine Erbringung von Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nur zulässig, wenn die Leistungserbringung nicht zu den Aufgaben der Einrichtung oder Räumlichkeit im Sinne von § 43a SGB XI gehört. Dies muss die Krankenkasse im Genehmigungsverfahren prüfen."

Mit dem Beschluss folgt der G-BA der aktuellen Rechtsprechung. Der Beschluss liegt derzeit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Er tritt nach Prüfung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Weitere Informationen zum Beschluss können unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3497/

Die Pressemeldung ist unter folgendem Link einsehbar (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie Seite 4):

https://www.g-ba.de/downloads/33-211-157/04-2018_G-BA-aktuell_September.pdf