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Kennzahlen Eingliederungshilfe

Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB XII

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) erhebt seit 1998 Kennzahlen im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB XII.  Der Kennzahlenvergleich enthält Informationen zum Wohnen (stationär betreutes Wohnen, ambulant betreutes Wohnen, wohnen in Pflegefamilien und zur Arbeit und Beschäftigung (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen - WfbM und Tagesförderstätten). Der Kennzahlenvergleich liefert Informationen über bundesweite Trends und Entwicklungen. Entscheidungsträger erhalten durch den Kennzahlenvergleich steuerungsrelevante Struktur-, Fall- und Finanzdaten.

Die BAGüS hat nun den Bericht 2017 (Stand März 2019) veröffentlicht. Laut Bericht beeinflussen einzelne Regelungen des Bundesteilhabegesetzes, das zum 1.1.2017 stufenweise in Kraft getreten ist, die Ergebnisse des aktuellen Berichts, wie z. B. die Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes und neue Anrechnungsgrenzen bei Einkommen und Vermögen für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Demnach sind immer mehr Menschen mit Behinderungen beim Wohnen auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Ende 2017 erhielten 413.179 Menschen eine stationäre oder ambulante Betreuung sowie eine Betreuung in Pflegefamilien, 9.238 mehr als ein Jahr zuvor, eine Steigerung um 2,3 Prozent. Darunter fallen auch 2.029 Kinder in Pflegefamilien (von 5.023 Leistungsberechtigten insgesamt). Ohne diese Zielgruppe liegt die Fallzahlsteigerung bei den bisher betrachteten Leistungen der Eingliederungshilfe bei 7.029 Leistungsberechtigten oder 1,8 Prozent.

Das Fallzahlwachstum bei den Werkstätten ist laut Vergleich in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen und stagniert auch in 2017. Dagegen wächst 2017 die Zahl der Leistungsberechtigten in Tagesförderstätten um 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. (2016 stieg die Zahl der Leistungsberechtigten in Tagesförderstätten noch um 2,5 Prozent im Vergleich zu 2015).

Die Teilzeit-Quote im Arbeitsbereich der Werkstätten ist in 2017 auf 12,3 Prozent leicht angestiegen (im Vorjahr 11,6 Prozent).

Der Kennzahlenvergleich ist im Anhang beigefügt.

190306_BAGueS_Bericht_2017_final.pdf