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PEPP, Unterrichtung an den Bundestag

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Die Bundesregierung hat den Bericht zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen als Unterrichtung an den Bundestag übermittelt.

Der Bericht wurde vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erstellt und ist bereits vom Juni 2019 (Siehe Mail vom 18.07.2019). Mit dem vorliegendem Bericht wird der gesetzlichen Pflicht nachgekommen, die Auswirkungen der Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP), die ersten Anwendungserfahrungen mit dem neuen Entgeltsystem sowie die Information über die Anzahl und ersten Erkenntnisse zu den Modellvorhaben nach § 64b SGB V darzustellen.

Der Bericht gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Einführung des neuen Entgeltsystems und fasst sodann die bisherigen Erkenntnisse aus der PEPP-Begleitforschung sowie der PEPP-Katalogentwicklung zusammen. Das Fazit wird von DKG und GKV-Spitzenverband getrennt vorgenommen.

Der GKV stellt u.a. fest, dass  PEPP als Abschlagssystem nicht zur Leistungsgerechtigkeit führt und weiterhin Transparenz fehlt. Kritisch äußert sich der GKV zum Nachweis der Personalausstattung, zum Wegfall der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) und zu den Vorgaben des G-BA. "Die neuen Vorgaben des G-BA sind ordnungspolitisch gesehen Mindestvorgaben, unterhalb derer keine Patientenversorgung stattfinden darf. Das „alte“ Instrument der Psych-PV als Anhaltszahl für eine angemessene Personalausstattung wird es ab dem Jahr 2020 nicht mehr geben, wodurch im neuartigen Budgetsystem eine Informationslücke mit erheblichen Schwierigkeiten für die Budgetvereinbarungspartner vor Ort erzeugt wird." (Seite 56)

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung u.a.:

- auf eine stringente Anwendung des Krankenhausvergleichs hinzuwirken und konkrete Vorgaben für den Budgetfindungsprozess mit dem Ziel der Leistungsgerechtigkeit zu verankern,

-  verbindlichere Vorgaben zu regionalen und strukturellen Besonderheiten zu formulieren,

-  die systemfremde Regelung zu den Entgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu streichen,

- die Selbstverwaltungspartner zu beauftragen, ein bundeseinheitliches Vergütungssystem für die PIAs zu entwickeln.

Die DKG stellt u.a. fest, dass das PEPP-System trotz der vielfältigen Bemühungen in den letzten sieben Jahren aus Sicht vieler Krankenhäuser nicht geeignet ist, um die Vielfalt und Individualität der psychiatrischen Versorgung sachgerecht abzubilden. Die vielen aufgeworfenen Fragen über das Zusammenwirken von Personalnachweis, PEPP-System mit Krankenhausvergleich, Personalmindestanforderungen und Pflegesatzrecht müssen kritisch geprüft und zeitnah geklärt werden. Auch die DKG äußert sich kritisch zur Umsetzung der Psych-PV und Einführung von Personalmindestanforderungen und prognostiert Streitigkeiten bei den Budgetverhandlungen. Inwieweit die Beibehaltung des PEPP-Systems unter den neuen Rahmenbedingungen fachlich und ordnungspolitisch sinnvoll ist, sollte nach Ansicht der DKG  ergebnisoffen diskutiert werden.

Der Bericht enthält auch die  Stellungnahmen der Fachverbände der Psychiatrie und Psychosomatik. Er ist im Anhang beigefügt.  

1912850-1_Unterrichtung BT_EntgeltPsych.pdf1912850-1_Unterrichtung BT_EntgeltPsych.pdf