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Psychotherapie-Richtlinie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. November 2018 den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren anerkannt. Nun soll in einem weiteren Schritt die Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie beraten werden.

Bei einer systemischen Therapie werden zusätzlich zu einem oder mehreren Patienten („Indexpatienten“) weitere Mitglieder des für den Patienten bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weiterer sozialer Umwelt.

Der Beschluss über die Anerkennung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit der systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren kann unter folgendem Link eingesehen werden:  https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3588/

Die Pressemeldung des G-BA zum Beschluss ist im Anhang beigefügt.  

40_2018-11-22_Systemische Therapie.pdf