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Rahmenpläne der Fachkommission nach dem neuen Pflegeberufegesetz liegen vor

Fachinfo
Erstellt von Anne Linneweber

Da zum 1. Januar 2020 die generalistische Pflegeausbildung eingeführt wird, müssen die Lehrpläne für die Pflegeschulen und für die Träger der praktischen Ausbildung grundlegend überarbeitet werden.

Zur nachhaltigen Umsetzung der Reformvorgaben (gemäß § 53 Pflegeberufegesetz) sind hierfür erstmals in der Reformgeschichte der Pflegeausbildungen bundeseinheitliche Rahmenpläne mit empfehlender Wirkung erarbeitet worden. Sie dienen den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung als Orientierungshilfen für die Entwicklung der schulinternen Curricula einerseits und der Ausbildungspläne andererseits. Auch für die Länder stellen sie eine Orientierung dar, ohne jedoch in deren Durchführungszuständigkeit einzugreifen.

Für die Erarbeitung der Rahmenpläne haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Fachkommission eingerichtet, die mit einem Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht und mit einem hierauf abgestimmten Rahmenausbildungsplan für die praktische Ausbildung „die qualitative und bundesweit einheitliche inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildung“ unterstützt. Nach Übergabe der Rahmenpläne für die neuen Pflegeausbildungen durch die Fachkommission am 26. Juni 2019 haben das BMFSFJ und das BMG diese auf Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Die Prüfung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Rahmenpläne mit dem Pflegeberufegesetz vereinbar sind.

Die Rahmenpläne der Fachkommission sind auch auf der Homepage des BIBB unter: www.bibb.de/pflegeberufe zu finden.

geschst_pflgb_rahmenplaene-der-fachkommission.pdfgeschst_pflgb_rahmenplaene-der-fachkommission.pdf