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SGB V: Systemische Therapie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Die sogenannte Systemische Therapie als psychotherapeutisches Verfahren wird von Experten unterschiedlich bewertet. Daher ist diese Therapieform noch nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte im Juni 2018 eine Kleine Anfrage zum Stand der Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt, da eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses immer noch nicht vorliegt, obwohl die Frist für  Methodenbewertung gem.  § 135 SGB V längst abgelaufen sei.

Laut Antwort der Bundesregierung wird die sogenannte Systemische Therapie als psychotherapeutisches Verfahren von Experten unterschiedlich bewertet. Dies sei der Grund dafür, dass diese Therapieform noch nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt ist. Die Fachberatungen dauern noch an, mit einem Abschluss sei im März 2019 zu rechnen.

Die Systemische Therapie wird als ein weiteres psychotherapeutisches Verfahren angesehen und integriert verschiedene Theorieansätze zur Erklärung der wechselseitigen psychischen Beeinflussung von Menschen sowie ihrer sozialen Umgebung. In die Therapie einbezogen werden Personen, die für den Patienten im sozialen Systems bedeutsam sind.

Weitere Informationen können der Anlage entnommen werden.

1903280.pdf