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UN_Überprüfung der Menschenrechtslage

Das Deutsches Institut für Menschenrechte hat seinen Bericht zur Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland veröffentlicht, in dem auch Themen enthalten sind, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen.

2018 überprüft der UN-Menschenrechtsrathttp://www.institut-fuer-menschenrechte.de/service/glossar/?tx_contagged%5Bsource%5D=default&tx_contagged%5Buid%5D=561&cHash=f668630796ee88bc0c7a91047b4ca545 zum dritten Mal die Menschenrechtslage in Deutschland. Das Deutsches Institut für Menschenrechte (DIM) beteiligt sich entsprechend seiner Aufgabe als Nationale Menschenrechtsinstitution mit einem eigenen Bericht und hat diesen am 5. Oktober 2017 beim Menschenrechtsrat eingereicht.  Der Bericht richtet den Fokus auf eine Reihe aus Sicht des Instituts aktuell besonders wichtige Menschenrechtsthemen. Darin enthalten sind auch Themen, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen betreffen:  

- Menschenrechte in der Psychiatrie,

- Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen in privaten Einrichtungen

- Inklusiver Arbeitsmarkt

- Effektiver Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in stationären Wohneinrichtungen

Der Bericht, den die Bundesregierung beim Menschenrechtsrat einreichen muss, wird Anfang 2018 erwartet. Die Debatte im UN- Menscherechtsrat soll im Mai 2018 stattfinden. Der Bericht des DIM ist im Anhang beigefügt. Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=215&tx_news_pi1[news]=1513&tx_news_pi1[action]=detail&tx_news_pi1[controller]=News&cHash=73b99aff6c88cd710e9013e20085b2d3


DIMR_Bericht_fuer_UPR_2018.pdf