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Wahlrechtsausschlüsse

Die Regierungsfraktionen wollen die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen abschaffen.

Dafür haben sie am 09.04.2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt. Gegenstand der Gesetzesänderungen ist die Neuregelung sogenannter Wahlrechtsausschlüsse, nachdem das Bundesverfassungsgericht Regelungen im Bundeswahlgesetz dazu in einem am 21. Februar 2019 veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 2 BvC 62 / 14) für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit dem Gesetz sollen auch die Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts bestimmt, die Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz in § 107a des Strafgesetzbuches klargestellt, sowie die notwendigen Folgeänderungen in der Bundeswahlordnung, der Europawahlordnung und in dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgenommen werden. Das Gesetz soll zum 01.07.2019 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag, den 11. April 2019, in erster Lesung beraten, er ist im Anhang beigefügt.

1909228.pdf