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Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Die neue Behördennummer 115 als Wegweiser für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gilt zunächst jedoch nur für München, Ludwigslust-Parchim und Karlsruhe.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert mit der Pressemeldung vom 16.10.2017 über die neue Behördennummer 115, die schnell und zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Pflege hilft und  Bürgerinnen und Bürgern qualifizierte Pflegeberater vermittelt. Unter dieser Nummer sollen Anruferinnen und Anrufer von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstellen erhalten.  

Das neue Angebot soll ein weiterer hilfreicher Baustein sein, um Antworten auf Fragen rund um die Pflege direkt am Telefon sowohl für Pflegebedürftige selbst als auch für Angehörige zu erhalten.

• Pflegegeld

• Sach- und Kombileistungen der Pflegeversicherung

• Pflegehilfsmittel

• wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Förderung des altersgerechten Wohnens

• Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung bei Arbeitsbefreiung in einer akuten Pflegesituation

• zinslose Darlehen bei Freistellung oder Reduzierung der Arbeit zur Pflege eines nahen Angehörigen

• Leistungen der Hilfe zur Pflege

Allerdings:  Zunächst beteiligen sich an der Aktion Pflege die Landeshauptstadt München, der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Stadt Karlsruhe.

Weitere Informationen können dem anliegenden Flyer und der Pressemeldung des BMG  entnommen werden.

Flyer_Behoerdennummer_115.pdf171016_PM_BReg_115.pdf