Zum Hauptinhalt springen

Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen - Die Istanbul-Konvention

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Analyse zum Thema "Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt" veröffentlicht.

Im Kapitel "Frauen mit Behinderung" (Kapitel 4.3) wird empfohlen auf bundes- sowie landesrechtlicher Ebene, Vorkehrungen zum Gewaltschutz in Wohneinrichtungen gesetzlich zu verankern und eine wirksame Überwachung von außen sicherzustellen, in dem die "Heimaufsichtsbehörden" für diese Aufgabe qualifiziert und eine unabhängige menschenrechtliche Überwachung etabliert wird.

Die Analyse "Die Istanbul-Konvention" kann unter folgendem Link einegesehen werden: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen