Zum Hauptinhalt springen

Gutachten zu klinischen Krebsregistern in Deutschland veröffentlicht

Der GKV Spitzenverband (GKV-SV) hat ein Gutachten der Prognos AG veröffentlicht. Darin wird der Stand der Umsetzung der klinischen Krebsregister in den einzelnen Bundesländern analysiert und beschrieben. Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz waren in 2013 die Bundesländern zur Einrichtung von klinischen Krebsregistern verpflichtet worden.

Das Gutachten stellt den Stand des Aufbaus der Krebsregister vor (zum Stichtag: 31.12.2017). Zunächst hatte der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Aufbauphase der Krebsregister bis zum 31.12.2017 abgeschlossen sein solle. Zwischenzeitlich wurde diese Frist auf den 31.12.2018 verlängert. Laut GKV-SV wird eine weitere zwölfmonatige Nachbesserungsfrist politisch diskutiert. Das Gutachten zeigt auf, dass die klinischen Krebsregister die geforderten Förderkriterien, für eine dauerhafte Förderung durch die GKV, bislang nicht erfüllen würden. Es sei davon auszugehen, dass bis Ende 2018 fünf Krebsregister vollständig aufgebaut seien (Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz). Die Analyse geht auf Probleme ein, die im Routinebetrieb bestehen würden. So sei der Datenaustausch zwischen den klinischen Krebsregistern noch nicht flächendeckend möglich, Auswertungsergebnisse würden nicht oft genug für Qualitätskonferenzen bereit gestellt und es gäbe Eingabe- und Bearbeitungsrückstände.
Prognos-Gutachten_Stand_der_klinischen_Krebsregister.pdfPrognos-Gutachten_Stand_der_klinischen_Krebsregister.pdf