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ILO - Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Fachinfo
Erstellt von Tilo Liewald

Die Europäische Kommission fordert die EU-Mitgliedsstaaten zur Unterzeichnung der Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf. Das Übereinkommen, das im Juni 2019 zum hundertjährigen Jubiläum der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) angenommen wurde, ist das erste internationale Instrument, das globale Standards für arbeitsbedingte Belästigung und Gewalt festlegt. Es erkennt an, dass Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz eine Menschenrechtsverletzung oder -missbrauch sein kann, die eine Bedrohung der Chancengleichheit darstellt und zielt auf den Schutz von Arbeitnehmern und Angestellten ab, unabhängig von ihrem vertraglichen Status.

Die IAO (Internationale Arbeitsorganisation – englisch: ILO (International Labour Organisation) ist eine Sonderorganisation der UN, die in Genf tagt. In ihr sind Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften aus 187 Ländern zusammengeschlossen. Bevor das Übereinkommen in Kraft tritt, muss es von den teilnehmenden Staaten ratifiziert werden. Die EU kann das Übereinkommen nicht ratifizieren, da nur Staaten Parteien des Übereinkommens sein können. Daher sollen die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallenden Teile des Übereinkommens zu ratifizieren. Dazu gehören die unter den sozialpolitischen Besitzstand der Union fallenden Teile im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Gleichstellung von Männern und Frauen in Beschäftigung und Beruf. Einige Bestimmungen des Übereinkommens fallen unter den Besitzstand der Union auf dem Gebiet der Nichtdiskriminierung.

Laut der von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte durchgeführten Umfrage über Gewalt gegen Frauen gab jede zweite Frau in der EU an, seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal in irgendeiner Form sexuell belästigt worden zu sein. Von allen sexuellen Belästigungen stammte der Täter in 32 Prozent der gemeldeten Fälle aus dem beruflichen Umfeld (Kollege, Chef oder Kunde)

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 22. Januar 2020