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Beschlüsse der JFMK 2019 zur Kindertagesbetreuung

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat sich bei der Sitzung 2019 in Weimar mit verschiedenen Fragen der Kindertagesbetreuung befasst.

Die JFMK hat sich mit einer Reihe von unterschiedlichen Themen rund um Kindertagesbetreuung befasst.

Zunächst hat die JFMK einen Bericht angenommen, welcher sich mit Ganztagsbildung befasste und eine durchaus kritische Bilanz zog:
"Im Lichte der Kernherausforderungen des Jugendalters ist es nicht mehr ausreichend, Angebote für Jugendliche zu organisieren. Vielmehr ist es geboten, Angebote mit jungen Menschen oder durch junge Menschen zu gestalten, die geeignet sind, von ihnen als freiwillig, partizipativ, vielfältig, interessenorientiert oder experimentell erlebt zu werden.
Auch mit dem Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten haben sich die Gelegenheiten für junge Menschen, in der Schule Verantwortungsübernahme oder Selbstorganisation zu erleben, nicht im wünschenswerten Maße verbessert.
Die jugendorientierte Ausgestaltung von Ganztagsbildung stellt das Wohlbefinden junger Menschen und ihre Wünsche nach Autonomie, Mitbestimmung und Selbstwirksamkeit ins Zentrum. Anzustreben ist hierfür eine „kooperative Ganztagsbildung“ von Schule, den Trägern der Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Bildungspartnerinnen und -partnern."


Dann befasste sich die JFMK mit der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zu mehr Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG). Die Familienminister*innen beschlossen, dass sie von der Bundesregierung erwarten, dass sie sich bereits im Rahmen der nächsten Haushaltsverhandlungen für eine Verstetigung der Mittel [aus dem KiQuTG] über 2022 hinaus einsetzt und damit Rechtssicherheit für die weitere Umsetzung schafft. Gleichzeitig fordert die JFMK die Bundesregierung auf, frühzeitig zu erklären und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich der Bund auch im Anschluss an das laufende Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ weiterhin an der investiven Förderung des Ausbaus eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes beteiligt.


Ein weiteres Thema war die Fachkräftegewinnung durch die Stärkung der praxisintegrierten Ausbildung. Die Familienminister*innen bekräftigen, die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung bundesweit weiter zu verbreiten und verfolgen das Ziel, die Weiterqualifizierung zum Beruf der Erzieherin/des Erziehers vom Schulgeld zu befreien sowie die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, um die praxisintegrierte vergütete Weiterqualifizierung in das Regelsystem zu überführen. Die JFMK bittet die KMK um Prüfung, ob es einen gemeinsamen Beschluss JFMK und KMK geben kann.


Auch der Umgang mit dem Masernschutzgesetz stand auf der Tagesordnung. Hier ist die Protokollerklärung Bayerns von besonderem Interesse:
"Bayern begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesgesundheitsministers für ein Masernschutzgesetz und verschließt sich der Einführung einer Impfpflicht nicht. Jedoch muss die konkrete Ausgestaltung der Impfpflicht im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens genau geprüft und bewertet werden. So steht das in dem Gesetzentwurf enthaltene Aufnahmeverbot von nicht geimpften Kindern in Kindertagesstätten im Gegensatz zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Zudem gefährdet das Aufnahmeverbot den umfassenden Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen. Eine Impfpflicht soll dem Schutz der Allgemeinheit dienen. Sie darf dabei aber die Bildungschancen der Kinder, deren Eltern eine Impfung ablehnen, nicht gefährden."