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Dem Gute-KiTa-Gesetz droht die Bedeutungslosigkeit

Die Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ von freien Trägern und Gewerkschaften macht anlässlich der ersten Lesung des Gute-KiTa-Gesetzes im Bundestag auf die massiven Schwachstellen des Gesetzentwurfs aufmerksam. Es verfehlt deutlich die ursprünglich gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen gesteckten Ziele

Am Donnerstag, 18.10.2018 wird im Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) debattiert. Dieses weist aus Sicht der Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ gravierende Mängel auf. Das Gesetz wird in der aktuellen Fassung zu keiner flächendeckenden Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung führen. Die freien Träger und Gewerkschaften der Initiative “Qualitätsversprechen einlösen“ fordern, die im Mai 2017 verabschiedeten Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz der Jugend- und Familienministerkonferenz umzusetzen, so wie dies auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart ist.Es werden daher folgende Anforderungen an das „Gute-KiTa-Gesetz“ gestellt:

1. Eine dauerhafte und aufwachsende Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Kindertagesbetreuung ist unabdingbar. Die bislang vorgesehene Befristung steht einer nachhaltigen Qualitätsverbesserung deutlich entgegen.

2. Die Bundesmittel sind zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Auch wenn eine sukzessive Absenkung von Kostenbeiträgen der Eltern befürwortet wird, muss derzeit die flächendeckende Verbesserung der Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung im Vordergrund stehen. Zusätzlich bedeutet , dass die Länder keine laufenden Maßnahmen mit den Bundesmitteln refinanzieren, um ihre Haushalte zu entlasten.

3. Notwendig ist eine verbindliche Zweckbindung der Mittel für die Qualitätsentwicklung. Das ist über eine Neuverteilung von Umsatzsteueranteilen nicht zu erreichen, wohl aber über die Einrichtung eines Sondervermögens. Ein Sondervermögen ermöglicht zudem eine bedarfsgerechte und an vorgegebenen Kriterien orientierte Verteilung der Mittel.

4. Die Einbindung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der freien Träger, der Sozialpartner sowie der Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft bei der Festlegung von Maßnahmen und Zielen auf Landesebene muss im Gesetzestext verbindlich geregelt werden, um bedarfsgerechte Maßnahmen sicherzustellen.

5. Sollte es im Gesetz bei einer Priorisierung einzelner Handlungsfelder bleiben, müssen die Maßnahmen im Mittelpunkt stehen, die zu Verbesserungen der strukturellen Qualität innerhalb der Kindertagesbetreuung beitragen. Dazu gehören ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte und die Stärkung der Leitung. Hierzu besteht in allen Bundesländern der Bedarf, durch geeignete Maßnahmen Verbesserungen herbeizuführen.

Forderungspapier Initiative Qualitaetsversprechen einloesen.pdfForderungspapier Initiative Qualitaetsversprechen einloesen.pdf