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Informationen zum Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz gilt ab dem 1. März 2020. Die Online-Informationen des Paritätischen Gesamtverbandes richten sich insbesondere an paritätische Einrichtungen und sollen einen ersten Überblick zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes geben sowie konkrete Fragestellungen zu Umsetzung klären helfen. Dabei ist zu beachten, dass viele Fragen noch nicht abschließend zu beantworten sind.

Die Bundesregierung formuliert im Gesetzesentwurf zum Masernschutzgesetz: "Ziel des Gesetzes ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von vulnerablen Personengruppen sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Der Fokus liegt hierbei insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Damit werden vor allem auch jene Personen von einem Gemeinschaftsschutz profitieren, die auf Grund ihrer gesundheitlichen Verfassung eine Schutzimpfung nicht in Anspruch nehmen können.“

Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen finden sich im Infektionsschutzgesetz in der neuen Fassung (IfSG n.F.) wieder. Daraus wird deutlich, welche Personen einer Nachweispflicht eines Masernimpfschutzes unterliegen, wie und von wem das überprüft wird und welche Konsequenzen bei Verstoß der gesetzlichen Vorgaben greifen.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf dieser Seite des Paritätischen Gesamtverbandes unter der Rubrik Schwerpunkt Masernschutzgesetz