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JOBSTARTER plus- Aufruf zur 5. Förderperiode (2019-2022)

Im Rahmen des Programms "JOBSTARTER plus" hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen ist der 12.04.2019

Im Rahmen des Programms "JOBSTARTER plus" hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen ist der 12.04.2019.

JOBSTARTER plus

"JOBSTARTER plus" ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungschancen und Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem sowie Teil der Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss".

Ziele von "JOBSTARTER plus" sind:


    ·\tStärkung der betrieblichen Berufsausbildung

    ·\tErschließung neuer Fachkräftepotenziale


Gefördert werden innovative Konzepte und Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung, durch die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen Fachkräfte gewinnen und sich neue Zielgruppen erschließen können. Dazu gehört auch die Entwicklung betriebsnaher Konzepte zur Verbesserung des Übergangs von Schule in eine betriebliche Ausbildung. Die regional angelegten Projekte erproben aktuelle berufsbildungspolitische Themen in der Praxis.

JOBSTARTER plus-Projekte haben insofern Modellcharakter für die jeweilige Region und transregionales Transferpotenzial für Good-Practice zugleich.

Projekte können in der 5. Förderrunde im Rahmen der Förderlinie "Aus- und Weiterbildung in der "Wirtschaft 4.0" – Unterstützung für KMU zur Anpassung an den digitalen Wandel" gefördert werden.

Das Thema Digitalisierung und Wirtschaft 4.0 beschäftigt auch kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland in immer größerem Ausmaß. Die digitale Transformation bietet für sämtliche Wertschöpfungsprozesse erweiterte und neue Gestaltungs-, Nutzungs- und Vernetzungsoptionen. Kennzeichnend für die Digitalisierung ist die Verknüpfung von Menschen, Maschinen, Dingen und Daten, von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen. Betriebe durchlaufen Veränderungen in der Unternehmensorganisation und in den Unternehmens- und Produktionsprozessen. Auch stehen sie veränderten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gegenüber und sehen sich zunehmend mit Fragen zur Mitbestimmung bei der Einführung neuer Technologien konfrontiert.

Der durch die neuen Technologien ausgelöste Wandel hat neben der technischen auch eine umfassende soziale Dimension, die häufig zu wenig berücksichtigt wird. Insbesondere verändern sich die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung in den Unternehmen.

Förderziel ist daher, kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, den Wandel in Bezug auf die Digitalisierung der Wirtschaft vollziehen zu können.

Es sollen nachhaltige strukturelle Veränderungen angestoßen und verstetigt werden. Deshalb ist ein Wissens- und Ergebnistransfer der im Rahmen des Projekts entwickelten Konzepte und Strukturen von besonderer Bedeutung für die Verstetigung.

Förderung:

Die max. Projektlaufzeit beträgt 36 Monate (Laufzeitbeginn 01.12.2019, Laufzeitende spätestens 31.12.2022). Es können folgende Ausgabepositionen, die Zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind, gefördert werden: Personalausgaben und Ausgaben für projektbezogene Reisen des Projektpersonals. Auf Antrag kann eine anteilige Zuwendung bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben bewilligt werden, max. jedoch 700.000,-€ für den gesamten Bewilligungszeitraum (Projektförderung). Näheres ist den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis(AZA)“zu entnehmen (abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf).

Berlin, 18.03.2019

gez. Birgit Beierling

awk_bmbf_jobstarter.pdfawk_bmbf_jobstarter.pdfBAnz AT 06.02.2019 B14.pdfBAnz AT 06.02.2019 B14.pdf