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Mietrechtsschutz für soziale Träger stärken

Erstellt von Jennifer Puls

Die Verknappung bezahlbaren Wohnraums macht vor sozialen Trägern keinen Halt. Gerade in Berlin und anderen Ballungsgebieten stehen soziale Träger des betreuten Wohnens vor dem Problem, dass ihnen ihre Trägerwohnungen gekündigt werden.

Grund dafür ist das teils flächendeckende Auftreten von stark gewinnorientierten Investoren und Vermietern, die bei einer Weitervermietung des Wohnraums wesentlich höhere Mieten erzielen können und sich die aktuelle Rechtslage zu Nutze machen. Denn die Träger des betreuten Wohnens stehen vor dem Dilemma, dass das soziale Wohnraummietrecht nur für natürliche Personen gilt, die Wohnraum mieten. Der soziale Träger als Wohnungsvermittler/-in für Personen, deren Chancen am Wohnungsmarkt geringer sind, fällt nicht darunter. Bei deren Mietverhältnis zum/zur Eigentümer/-in handelt es sich um Gewerbemietrecht, in deren Rahmen Kündigungen und Mieterhöhungen leicht durchsetzbar sind.

Die Folge dieser Kündigungen sind, dass den Trägern die Grundlage für ihre originäre Arbeit genommen wird und dass insbesondere Menschen, die Unterstützungsbedarf haben und allein keine Chance auf dem Wohnungsmarkt zukommt, der Wohnraum entzogen wird. Zudem vollzieht sich durch die Verdrängung von Kitas, Jugendeinrichtungen und Kleingewerbetreibenden ein Strukturwandel in den Kiezen und Stadtquartieren zu Lasten der sozialen Mischung.

Gegen eine solche Kündigung wehrt sich nun ein Untermieter des Trägers ZIK – zuhause im Kiez gGmbH aus Berlin und wird dabei vom Paritätischen Landesverband Berlin unterstützt. Seine Klage wurde in zweiter Instanz vom Kammergericht mit der Begründung abgewiesen, dass es in den Gewerbemietverträgen ausdrücklich geregelt werden muss, dass der höhere Kündigungsschutz des Wohnraummietrechtes für sie zur Anwendung kommt. „60 bis 70 Prozent der rund 2.500 Trägerwohnungen unter dem Dach des Paritätischen Berlin haben alte Mietverträge. Nach einer Erhebung vom vorigen Jahr sind rund ein Drittel dieser Wohnungen von Kündigung bedroht. Der Paritätische Berlin unterstützt daher die Klage einer Mitgliedsorganisation vor dem Bundesverfassungsgericht.“ so die Geschäftsführerin des Paritätischen Berlin Gabriele Schlimper.

Diese unsichere Rechtsposition der sozialen Träger verdeutlicht den politischen Handlungsbedarf in Bund, Ländern und Kommunen und muss beendet werden. Es müssen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Träger ihrer Arbeit nachgehen können und der Wohnraum von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gesichert wird. Dazu Gabriele Schlimper: „Wir wollen klären lassen, ob das soziale Mietrecht mit seinem besseren Kündigungsschutz für Wohnungsmieter nicht auch für Untermieter gilt, wenn es einen gewerblichen oder sozialen Hauptmieter gibt. Uns geht es darum, dass Mieter im betreuten Einzelwohnen unter den Schutz des allgemeinen sozialen Mietrechts kommen und damit in Zukunft deutlich besser vor Verdrängung geschützt sind.“

Auf Bundesebene hat der Bundesrat nunmehr am 19. Oktober 2018 einem Antrag des Landes Berlins zur Anpassung des Gewerbemietrechts in veränderter Fassung zugestimmt, welcher die Bundesregierung bittet, Maßnahmen im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zu prüfen, die geeignet sind, einer Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen, von Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und sozialen Einrichtungen entgegenzuwirken.

Der Antrag des Landes Berlin sah noch u.a. die Schaffung eines gesetzlichen Verlängerungsanspruchs für die Gewerbemieter vor, das Mietverhältnis auf einen Zeitraum von zehn Jahren zu verlängern. Dabei sollten auch sachgerechte Ausnahmen geschaffen werden.

Im nächsten Schritt wird die Entschließung des Bundesrates der Bundesregierung zugeleitet. Konkrete Daten zu den Beratungen gibt es noch nicht.

An dieser Stelle sei nochmals auf den Praxisleitfaden „Soziale Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter“ des Paritätischen Gesamtverbandes hingewiesen, welcher den sozialen Trägern die rechtlichen Grundlagen sowie Handlungsoptionen zur Thematik erläutert. Sie können den Praxisleitfaden hier herunterladen.