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Arbeitshilfe zum Thema Widerruf, Erlöschen und Rücknahme des Schutzstatus erschienen

Die Bedeutung von Verfahren zu Widerruf oder Rücknahme des anerkannten Schutzstatus wird in Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen in nächster Zeit weiter zunehmen. Diese Tatsache und die andauernde öffentlich-politische Diskussion zu diesem Thema verursachen sowohl bei schutzberechtigen Menschen als auch Beratenden und Ehrenamtlichen große Verunsicherung.

Widerruf und Rücknahme eines internationalen Schutzstatus unterliegen jedoch klaren völker- und unionsrechtlichen Vorgaben. Nicht jede Veränderung bzw. behördlich veränderte Einschätzung der Lage im Herkunftsland führt zu einer tatsächlichen Aberkennung des Schutzes. Der Erhalt einer Ladung zur Befragung oder die Aufforderung zur schriftlichen Mitwirkung seitens des BAMF bedeutet noch nicht, dass der Schutzstatus auch tatsächlich widerrufen oder zurückgenommen wird. Hinzu kommt, dass selbst im Falle einer unanfechtbaren Aberkennung des Schutzstatus dies nicht automatisch zu einer Aufenthaltsbeendigung führt.

Die vorliegende Arbeitshilfe, die sich in erster Linie an Berater*innen von Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen richtet, die anerkannte Schutzberechtigte beraten, soll einerseits einen Überblick über die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme des Schutzstatus vermitteln. Sie soll andererseits aber auch über die wesentlichen verfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Aberkennung eines einmal erteilten Schutzstatus informieren.

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