Betriebseinschränkungen mit Kurzarbeit begegnen
Viele Mitgliedsorganisationen im Paritätischen fürchten aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Nachfolgend geben wir Ihnen Hinweise dazu, wie Kurzarbeit in den betroffenen Betrieben eingeführt werden kann und welche wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Kurzarbeitergeld für die Mitarbeitenden für einen vorübergehenden Zeitraum zu beantragen. Außerdem sind Formulierungsvorschläge für Regelungen zur Kurzarbeit in Betrieben beigefügt.
GV_PTG_Information_Kurzarbeitergeld_180320.pdfZusatzvereinbarung_zum_Arbeitsvertrag_Kurzarbeit.pdfZusatzvereinbarung_zum_Arbeitsvertrag_Kurzarbeit_GV.docxBV_Kurzarbeit_180320.pdfbv_kurzarbeit_18_03_20.docx
Anliegend weisen wir noch ergänzend zu unseren unten angehängten Informationen auf die FAQ des Bundesministeriums für Arbeit vom 16.03.2020, in denen u.a. ausdrücklich darauf hinwiesen wird, dass auch gemeinnützige Träger auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen können.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile
BMAS_kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung-16032020.pdf