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Gute und schlechte Perspektiven Partizipation geflüchteter Frauen

Die Förderung der Partizipation geflüchteter Frauen in der Gesellschaft ist eine Aufgabe, der sich zahlreiche Paritätische Mitgliedsorganisationen widmen.

Dabei sehen sie sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Diese sind u.a. rechtlicher Natur, bspw. die Aufteilung geflüchteter Frauen in zwei Gruppen: diejenigen, die eine sogenannte „gute Bleibeperspektive“ haben und die anderen, ohne einen solchen Status. Hierbei geht es nicht um die tatsächlich zu erwartende Aufenthaltsdauer. „Gute Bleibeperspektive“ und damit Aussicht auf einen rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben laut BAMF Frauen aus bestimmten Herkunftsländern mit einer hohen Anerkennungsquote, z.B. syrische Frauen.

Für afghanische Frauen beispielsweise gilt diese „gute Bleibeperspektive“ rein rechtlich nicht. Die erste Gruppe zählt schon während des Asylverfahrens zur Zielgruppe von Integrationsmaßnahmen. Für diese Frauen können Träger Projekte und Maßnahmen bei staatlichen Stellen beantragen. Frauen ohne „gute Bleibeperspektive“ dagegen sind von vielen Maßnahmen, aufgrund ihrer rechtlichen Situation, (zunächst) ausgeschlossen.

Der Verein zur interkulturellen Beratung und Betreuung im Gesundheitsbereich (VIBB) in Essen engagiert sich für geflüchtete Frauen. Partizipation bedeute, „dass die Frauen sich in allen Lebensbereichen problemlos bewegen können“, erläutert eine Mitarbeiterin des VIBB im Gespräch. Das umfasst für sie u.a. die Teilhabe an der Gesundheitsversorgung, am Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeit, eine Wohnung zu bekommen. VIBB  erreicht geflüchtete Frauen durch die Arbeit im Netzwerk, z.B. mit Sozialamt, Jugendamt, Kliniken, Jobcenter und Ausländerbehörde.

Wenn hilfsbedürftige Frauen zu diesen Stellen kommen, werden sie an VIBB weitergeleitet. Dass man nur diejenigen Frauen in Maßnahmen einbeziehen kann, die eine „gute Bleibeperspektive“ haben, sei ein Problem, so die Mitarbeiterin: „Die Frauen, die noch in Gemeinschaftsunterkünften leben und keinen Anspruch auf eine Wohnung, Krankenversicherung und Sprachkurse haben, kommen normalerweise dann nicht zu uns“, stellt sie fest. Auch eine andere Mitarbeiterin der Paritätischen Mitgliedsorganisation berichtet, dass es „für die Arbeit mit dieser Gruppe sehr schwierig ist, Ressourcen zu bekommen, Dolmetscher zu finden und sie zu bezahlen.“ Man sei damit auf die eigene Initiative angewiesen. Doch auch Frauen mit „guter Bleibeperspektive“ sehen sich mit allerlei Herausforderungen konfrontiert. Viele Frauen lebten von der Gesellschaft isoliert, berichtet das Team von VIBB. „Das gilt auch, wenn eine Frau verheiratet ist und ihr Mann es ihr nicht erlaubt, einen Sprachkurs zu belegen oder wenn sie Kinder hat, aber keine Kitaplätze für sie finden kann.“ Sehr oft würden auch die mitgebrachten Ressourcen der Frauen, z.B. wenn sie in ihren Herkunftsländern ein Studium absolviert und vielfältige Arbeitserfahrungen gesammelt haben, nicht schnell und unkompliziert anerkannt.

Die Lösung bestünde darin, Integrationsleistungen für alle Flüchtlinge unabhängig von der Bleibeperspektive zu öffnen. Darüber hinaus braucht es individualisierte Angebote der Betreuung und Beratung, am besten mehrsprachig. Schließlich müssen zuständige Stellen wie etwa für Arbeitsvermittlung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Wohnungsgesellschaften für die Lebenslagen der Frauen sensibilisiert werden.

Besuchen Sie auch die Seite des Paritätischen Projektes „Empowermentarbeit mit geflüchteten Frauen“

Dieser Artikel ist zuerst erschienen im Verbandsmagazin 03/2018 - Teilhabe ist ein Menschenrecht