1. Notfallplan für Bootsflüchtlinge: Aufnahmebereite Mitgliedsstaaten müssen in einem geordneten Verfahren aus Seenot gerettete und in EU-Mittelmeeranrainerstaaten gestrandete Schutzsuchende solidarisch aufnehmen. Der Europäische Flüchtlingsrat hat dazu einen praktikablen Vorschlag ausgearbeitet, der im Rahmen des geltenden Europarechts sofort zur Anwendung kommen kann: https://www.ecre.org/relying-on-relocation-ecre-proposal-for-a-predictable-and-fair-relocation-following-disembarkation/
2. »Sichere Häfen« ermöglichen: Viele deutsche Städte und Kommunen haben sich bereiterklärt, Geflüchtete aufzunehmen. Für sie muss eine Möglichkeit geschaffen werden, freiwillig zusätzliche Schutzsuchende aufzunehmen.
3. Keine Rückführung nach Libyen: Nach Libyen zurückgebrachte Flüchtlinge sind systematisch Folter, Versklavung und Gewalt ausgesetzt. Jede Unterstützung und Ausbildung der sogenannten libyschen Küstenwache muss eingestellt werden. Die EU und Deutschland müssen das Non-Refoulement-Gebot als zwingendes Völkerrecht achten und umsetzen.Offener-Brief-Bundeskanzlerin.pdf