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Seenotrettung und Flüchtlingsschutz: Positionen und Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Die Bundesregierung sollte sich laut des Deutschen Instituts für Menschenrechte in der EU für Einhaltung der Menschenrechte bei der Seenotrettung stark machen. Menschenrechtliche und seerechtliche Pflichten sollen solidarisch von allen EU-Ländern erfüllt werden

In seiner aktuellen Pressemitteilung teilt das Deutsche Institut für Menschenrechte angesichts der laufenden EU-Verhandlungen zur Aufnahme von Schutzsuchenden, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden, mit:

„Die Bundesregierung sollte sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die EU-Staaten ihren menschenrechtlichen und seerechtlichen Verpflichtungen zur Seenotrettung gerecht werden. Deshalb sollte sie sich für die Verabschiedung eines Verteilungsschlüssels für die aus Seenot geretteten Menschen stark machen, der den betroffenen Menschen wie auch dem Prinzip der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gerecht wird. Bei der Rettung von Menschen auf See geht es um ein elementares Gebot der Menschlichkeit, das im internationalen Seerecht verbrieft ist und das die Staaten menschenrechtlich verpflichtet. Es darf kein Dauerzustand sein, dass sich die EU-Mitgliedstaaten – wie zuletzt beim italienischen Küstenwacheschiff „Diciotti“ – jedes Mal aufs Neue darüber streiten, welcher Staat wie viele der geretteten Flüchtlinge aufnimmt. Die EU-Mitgliedstaaten tragen gemeinsam Verantwortung für die derzeitige Situation, die Mittelmeeranrainerstaaten dürfen damit nicht allein gelassen werden. Rettungsschiffe sollten nicht darum kämpfen müssen, in europäische Häfen einlaufen zu dürfen. Außerdem dürfen Schiffe von Hilfsorganisationen nicht weiter daran gehindert werden, Menschen in Seenot zu retten. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind seit Jahresbeginn mehr als 1500 Menschen im Mittelmeer ertrunken.“

Gegenstand aktueller Verhandlungen auf EU-Ebene ist die Aufnahme von Schutzsuchenden, die im Rahmen der Operation Sophia der EU-Mission EUNAVFOR MED gerettet werden. Hier soll bis zum 31. August eine Lösung gefunden werden, wonach neben Italien auch andere EU-Mitgliedstaaten die aus Seenot geretteten Menschen aufnehmen. Italien hat Schiffen im Rahmen der Operation Sophia die Erlaubnis zur Einfahrt in italienische Häfen im Juli 2018 zunächst verweigert, sie dann jedoch bis zu einer EU-internen Lösung bis Ende August 2018 verlängert. Eine Einigung steht bislang aus. Beim heutigen EU-Verteidigungsministertreffen in Wien soll weiter verhandelt werden. Das Mandat der Operation läuft nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2018 aus. Außerdem liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vom 24. Juli 2018 vor, bei dem es ebenfalls um die Aufnahme geretteter Menschen in der EU geht.

Zum Positionspapier des Deutschen Instituts für Menschenrechte: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahmen/Positionspapier_DIMR_Seenotrettung_Fluechtlingsschutz_Zweite_Auflage_30_August_2018.pdf